Gute Aussichten
Am Mittwoch, 20. Jun 2007 im Topic 'Nettes'
Ich war heute mit dem neuen Referendar beim Mittagessen, mein Eindruck hat sich verfestigt. Netter Bursche, zu nett für den Laden hier. Aber vielleicht will er ja nicht auf Dauer hir bleiben bzw. "übernommen" werden. Für die meisten Referendare scheint genau das aber das Ziel zu sein. Jedenfalls tun sie immer so.
Richard hat mir erzählt, dass das Rechtsberatungsgesetz der Nazis bald aufgehoben wird. Er meinte, dass dann wohl auch Wirtschaftsjuristen Anwälte werden könnte. Wenn das stimmt, dann werde ich natürlich sofort eine Anwaltserlaubnis beantragen und dann hier in der Kanzlei zum Associate ernannt werden (vielleicht braucht es dann noch eine formale "Bewerbung", aber wieso sollten die mich abweisen, die kennen mich ja schon).
Dann würde ich mit einem Schlag viel mehr Geld verdienen. Und so viel schwerer ist den ihr Job auch nicht.
Richard hat mir erzählt, dass das Rechtsberatungsgesetz der Nazis bald aufgehoben wird. Er meinte, dass dann wohl auch Wirtschaftsjuristen Anwälte werden könnte. Wenn das stimmt, dann werde ich natürlich sofort eine Anwaltserlaubnis beantragen und dann hier in der Kanzlei zum Associate ernannt werden (vielleicht braucht es dann noch eine formale "Bewerbung", aber wieso sollten die mich abweisen, die kennen mich ja schon).
Dann würde ich mit einem Schlag viel mehr Geld verdienen. Und so viel schwerer ist den ihr Job auch nicht.
setrok,
Mittwoch, 20. Juni 2007, 16:54
Von der geplanten Abschaffung des RBerG weiß ich. Das alleine würde aber nur bedeuten, dass auch Nicht-Anwälte Rechtsberatung erteilen dürfen. Das macht die Nicht-Anwälte aber nicht zu Anwälten.
Von einer zusätzlich geplanten Änderung des § 4 BRAO, der für die Zulassung zum Beruf des Rechtsanwalts die "Eignung zum Richteramt" (1. + 2. Staatsexamen*) erfordert, weiß ich nichts. Da lasse ich mich aber gerne belehren.
*) Von im EU-Ausland erworbenen Befähigungen sehe ich jetzt mal ab.
Von einer zusätzlich geplanten Änderung des § 4 BRAO, der für die Zulassung zum Beruf des Rechtsanwalts die "Eignung zum Richteramt" (1. + 2. Staatsexamen*) erfordert, weiß ich nichts. Da lasse ich mich aber gerne belehren.
*) Von im EU-Ausland erworbenen Befähigungen sehe ich jetzt mal ab.
a.j.,
Mittwoch, 20. Juni 2007, 17:41
das wäre wirklich interessant wo die Info herkommt
meistereder,
Mittwoch, 20. Juni 2007, 20:15
Aha, das "Rechtsberatungsgesetz der Nazis"... Die Entwürfe stammen aus der Weimarer Republik, und die Nazis haben daran nicht mitgewirkt. Dass es ihnen gefallen hat macht es zum "Nazi-Gesetz"? Ist es daher mit den Grundsätzen unserer Gesellschaft nicht vereinbar? Wenn ja, dann gehört auch das Bundesnaturschutzgesetz dringend abgeschafft, das ist nämlich ein echtes Nazi-Gesetz.
Meine Meinung als Nichtanwalt: Das Rechtsberatungsgesetz ist qualitativ gut gelungen, es ist inhaltlich und von seinem Ziel her richtig. Wer es abschaffen will, der will auch dem Verbraucherschutz in Deutschland einen Bärendienst erweisen. Es schützt nicht nur unmittelbar vor selbsternannten Rechtsexperten oder schlecht ausgebildeteten Diplomjuristen von Fachhochschulen. Mehr noch: Mit seiner Abschaffung wäre der verbraucherschützenden Rechtsprechung des BGH zu Schrottimmobilien u.ä. der Boden entzogen.
Schlimmes Gesetz.
Meine Meinung als Nichtanwalt: Das Rechtsberatungsgesetz ist qualitativ gut gelungen, es ist inhaltlich und von seinem Ziel her richtig. Wer es abschaffen will, der will auch dem Verbraucherschutz in Deutschland einen Bärendienst erweisen. Es schützt nicht nur unmittelbar vor selbsternannten Rechtsexperten oder schlecht ausgebildeteten Diplomjuristen von Fachhochschulen. Mehr noch: Mit seiner Abschaffung wäre der verbraucherschützenden Rechtsprechung des BGH zu Schrottimmobilien u.ä. der Boden entzogen.
Schlimmes Gesetz.
kris781,
Mittwoch, 20. Juni 2007, 21:21
Da stimmt ja einiges vorne und hinten nicht.
Die Entwürfe stammen nicht aus der Weimarer Republik, vielmehr wurde die Entwicklung maßgeblich von Roland Freisler (späterer Präsident des "Volksgerichtshofs", des höchsten Gerichts des NS-Staates für politische Strafsachen) geleitet.
O-Ton Freisler über das Rechtsberatungsgesetz: " ... ein Gesetzgebungswerk, das im marxistisch-liberalistischen Parteienstaat eine völlige Unmöglichkeit gewesen wäre und nur auf dem Boden nationalsozialistischer ... Weltanschauung entstehen konnte"
So viel dazu.
Das Rechtsberatungsgesetz war also ein Gesetz der Nazis. Und im Gegensatz zum Naturschutzgesetz hat es keine hehren Ziele, sondern hatte den Zweck, die aus dem Staatsdienst ausgeschiedenen jüdischen Juristen an einer Tätigkeit als Anwalt zu hindern.
Der Zusammenhang zwischen der Behandlung der Schrottimmobilien und dem Rechtsberatungsgesetz ist an den Haaren herbei gezogen. Erstens gibt es keine verbraucherschützende Rechtsprechung des BGH (jedenfalls nicht mehr, seit dem sich der XI. Senat gegen den II. Senat durchgesetzt hat), und die Rspr. in Bezug auf das RBerG lautete ohnehin nur: Zwar sind die Vollmachten der "Rechtsberater" wegen des RBerG nichtig, aber die geschlossenen Immobilienkaufverträge bleiben wirksam (Stichwort: Anscheinsvollmacht).
Die Entwürfe stammen nicht aus der Weimarer Republik, vielmehr wurde die Entwicklung maßgeblich von Roland Freisler (späterer Präsident des "Volksgerichtshofs", des höchsten Gerichts des NS-Staates für politische Strafsachen) geleitet.
O-Ton Freisler über das Rechtsberatungsgesetz: " ... ein Gesetzgebungswerk, das im marxistisch-liberalistischen Parteienstaat eine völlige Unmöglichkeit gewesen wäre und nur auf dem Boden nationalsozialistischer ... Weltanschauung entstehen konnte"
So viel dazu.
Das Rechtsberatungsgesetz war also ein Gesetz der Nazis. Und im Gegensatz zum Naturschutzgesetz hat es keine hehren Ziele, sondern hatte den Zweck, die aus dem Staatsdienst ausgeschiedenen jüdischen Juristen an einer Tätigkeit als Anwalt zu hindern.
Der Zusammenhang zwischen der Behandlung der Schrottimmobilien und dem Rechtsberatungsgesetz ist an den Haaren herbei gezogen. Erstens gibt es keine verbraucherschützende Rechtsprechung des BGH (jedenfalls nicht mehr, seit dem sich der XI. Senat gegen den II. Senat durchgesetzt hat), und die Rspr. in Bezug auf das RBerG lautete ohnehin nur: Zwar sind die Vollmachten der "Rechtsberater" wegen des RBerG nichtig, aber die geschlossenen Immobilienkaufverträge bleiben wirksam (Stichwort: Anscheinsvollmacht).
meistereder,
Donnerstag, 21. Juni 2007, 12:28
@kris781:
Sie liegen falsch.
Die Einführung eines RBerG wurde seit der Weimarer Republik in der Politik diskutiert und verhandelt. Es kam dann zwar wie geschildert zustande, jedoch nicht mit dem Ziel, jüdische Juristen an der Ausübung des Anwaltsberufes zu hindern. Sie unterliegen da einem Irrtum: Es war nur faktische Folge der Gesetzesanwendung durch die Nazis, nicht aber ursprüngliches Ziel.
Vgl. Römermann, NJW 2006, 3025: "Eine Absicht, bereits im Jahre 1935 durch das RBerG die wirtschaftliche Existenzvernichtung jüdischer Berater in späteren Jahren vorzubereiten, lässt sich anhand der Gesetzesmaterialien nicht nachweisen. Dort geht es allein um den Kampf gegen das in den 1920er Jahren weit verbreitete Quacksalbertum, das sich wegen der Vielzahl selbst ernannter Rechtsberater zu einem Ärgernis bei Mandanten und Gerichten ausgewachsen hatte".
Wenn Sie also schreiben, es habe keine "hehren Ziele" gehabt, fehlt dazu jeder Anhahltspunkt.
Ihre Ausführungen zum Streit der Senate verfehlen das Thema: Darin ging es zum einen nicht um die Frage der Wirksamkeit der erteilten Vollmachten, zum anderen hat der BGH durch seine jüngeren Urteile den Verbraucherschutz nicht aufgegeben, wie Sie meinen. Darüber hinaus ist ihre Aussage unzutreffend, geschlossene Immobilienkaufverträge blieben wirksam. Dies ist, um sich Ihres Duktus zu bedienen, "an den Haaren herbeigezogen". Es bedarf nach der Rechtsprechung des BGH nämlich gerade für die Bejahung einer Anscheinsvollmacht besonderer Umstände, die über die reine Ausübung der nichtigen Vollmacht hinausgehen.
Darüber hinaus: Die Nichtigkeitsfolge von Verstößen gegen das Rechtsberatungsgesetz ist auch Grundlage für andere verbraucherschützende Rechtsprechung.
@paralegal: Ich habe nichts gegen Wirtschaftsjuristen.
Sie liegen falsch.
Die Einführung eines RBerG wurde seit der Weimarer Republik in der Politik diskutiert und verhandelt. Es kam dann zwar wie geschildert zustande, jedoch nicht mit dem Ziel, jüdische Juristen an der Ausübung des Anwaltsberufes zu hindern. Sie unterliegen da einem Irrtum: Es war nur faktische Folge der Gesetzesanwendung durch die Nazis, nicht aber ursprüngliches Ziel.
Vgl. Römermann, NJW 2006, 3025: "Eine Absicht, bereits im Jahre 1935 durch das RBerG die wirtschaftliche Existenzvernichtung jüdischer Berater in späteren Jahren vorzubereiten, lässt sich anhand der Gesetzesmaterialien nicht nachweisen. Dort geht es allein um den Kampf gegen das in den 1920er Jahren weit verbreitete Quacksalbertum, das sich wegen der Vielzahl selbst ernannter Rechtsberater zu einem Ärgernis bei Mandanten und Gerichten ausgewachsen hatte".
Wenn Sie also schreiben, es habe keine "hehren Ziele" gehabt, fehlt dazu jeder Anhahltspunkt.
Ihre Ausführungen zum Streit der Senate verfehlen das Thema: Darin ging es zum einen nicht um die Frage der Wirksamkeit der erteilten Vollmachten, zum anderen hat der BGH durch seine jüngeren Urteile den Verbraucherschutz nicht aufgegeben, wie Sie meinen. Darüber hinaus ist ihre Aussage unzutreffend, geschlossene Immobilienkaufverträge blieben wirksam. Dies ist, um sich Ihres Duktus zu bedienen, "an den Haaren herbeigezogen". Es bedarf nach der Rechtsprechung des BGH nämlich gerade für die Bejahung einer Anscheinsvollmacht besonderer Umstände, die über die reine Ausübung der nichtigen Vollmacht hinausgehen.
Darüber hinaus: Die Nichtigkeitsfolge von Verstößen gegen das Rechtsberatungsgesetz ist auch Grundlage für andere verbraucherschützende Rechtsprechung.
@paralegal: Ich habe nichts gegen Wirtschaftsjuristen.
paralegal,
Donnerstag, 21. Juni 2007, 12:57
Meister Eder: Sie haben nichts gegen Wirtschaftsjuristen, bezeichnen sie aber als "schlecht ausgebildet". Das nenne ich doch mal ganz frech "etwas gegen uns haben".
Sie scheinen zu vergessen, dass Wirtschaftsjuristen quasi ein Doppelstudium abgelegt haben, Jura UND BWL.
Sie scheinen zu vergessen, dass Wirtschaftsjuristen quasi ein Doppelstudium abgelegt haben, Jura UND BWL.
meistereder,
Donnerstag, 21. Juni 2007, 13:00
@paralegal:
Na das stimmt aber so nicht: Sie haben zwei halbe Studiengänge abgeschlossen, insgsamt also einen, aber keinen richtigen. Das ist schlecht ausgebildet.
Na das stimmt aber so nicht: Sie haben zwei halbe Studiengänge abgeschlossen, insgsamt also einen, aber keinen richtigen. Das ist schlecht ausgebildet.
paralegal,
Donnerstag, 21. Juni 2007, 13:17
Wieso denn halbe Studiengänge? Wir lernen doch das volle juristische Spektrum, sieht man mal vom wirtschaftlich unwichtigen Strafrecht ab.
Zusätzlich noch die ganze BWL.
Zusätzlich noch die ganze BWL.
meistereder,
Donnerstag, 21. Juni 2007, 14:22
Keines der aktuellen Angebote der Fachhochschulen umfasst das volle juristische Spektrum. Ausgespart sind neben dem juristisch nicht unwichtigen und schwierigen Strafrecht insbesondere wissenschaftliche Grundlagen. Die Studiengänge nennen sich praxisorientiert, was aber bedeutet, dass sie nur einfache standardisierte Probleme damit lösen können. Denn anspruchsvolle Rechtspraxis lässt sich ohne den wissenschaftlichen Unterbau nicht bewältigen. Den bekommen Sie aber nur an Universitäten. Ich halte Wirtschaftsjuristen daher für die schlechteren Juristen, wenn es nicht allein um die schematische Abarbeitung einfacher Sachverhalte geht.
Sie lernen daneben nicht "die ganze BWL", sondern auch hier nur Grundzüge. Es ist schon schwer vorstellbar, dass man in wenigen Semestern die Studieninhalte von zwei Grundständigen Studiengängen lernen soll.
Sie lernen daneben nicht "die ganze BWL", sondern auch hier nur Grundzüge. Es ist schon schwer vorstellbar, dass man in wenigen Semestern die Studieninhalte von zwei Grundständigen Studiengängen lernen soll.
meistereder,
Donnerstag, 21. Juni 2007, 14:28
Und noch eine Ergänzung: Wer ein solcher Überflieger ist, dass er gleich zwei Studiengänge in der Regelstudienzeit nur eines Studienganges bewältigen kann, würder er dann an einer Fachhochschule studieren? Würde er sich freiwillig mit einem wesentlich geringeren Einkommen und engeren Betäigungsfeld zufrieden geben? Nein! Er würde an einer Uni Jura und BWL studieren, weil ihm das mehr Möglichkeiten einräumt.
Und das ist das Problem der Wirtschaftsjuristen von Fachhochschulen: Sie wählen bewusst den Weg eines einfachen und gefahrlosen Studiums, um sich nach Abschluss darüber zu beschweren, nicht als Volljuristen wahrgenommen und wie solche behandelt zu werden.
Und das ist das Problem der Wirtschaftsjuristen von Fachhochschulen: Sie wählen bewusst den Weg eines einfachen und gefahrlosen Studiums, um sich nach Abschluss darüber zu beschweren, nicht als Volljuristen wahrgenommen und wie solche behandelt zu werden.
rechtsanwaltsgehilfe,
Samstag, 23. Juni 2007, 00:45
meistereder, Sie sind bestimmt Volljurist. Arogant bis zum Abwincken, nur der das gleiche wie Sie studiert hat, nämlich Jura, ist wirklich etwas wert.
Diplom-Wirtschaftsjuristen sind für Sie genauso unwertes Leben, wie Sekretärinnen (die haben ja gar nicht studiert), EDV-, Markting-, Finanz- oder Peronalfuzzis (gut die habe ja wenigsten teilweise studiert, aber nur so'n Zeug, promoviert und LL.M. sind die nie).
Ich wette, dass Sie nicht wissen, wie die Reinigungskraft heißt, die täglich Ihr Büro reinigt. Oder der Pförtner, oder der Geschirr-Wegräumer in der Kantine. Das sind für Sie dann Unberührbare, oder was?
Sie arme Wurst, Sie.
Diplom-Wirtschaftsjuristen sind für Sie genauso unwertes Leben, wie Sekretärinnen (die haben ja gar nicht studiert), EDV-, Markting-, Finanz- oder Peronalfuzzis (gut die habe ja wenigsten teilweise studiert, aber nur so'n Zeug, promoviert und LL.M. sind die nie).
Ich wette, dass Sie nicht wissen, wie die Reinigungskraft heißt, die täglich Ihr Büro reinigt. Oder der Pförtner, oder der Geschirr-Wegräumer in der Kantine. Das sind für Sie dann Unberührbare, oder was?
Sie arme Wurst, Sie.
meistereder,
Dienstag, 26. Juni 2007, 20:31
Nanu? Wer muss sich denn hier beschimpfen lassen? Bleiben Sie in Ihrer Diskussion sachlich - oder wie Sie es nennen: arrogant - und man wird Ihnen antworten!
kb,
Donnerstag, 21. Juni 2007, 22:52
Als Wirtschaftsjurist werden Sie nicht nach dieser und auch nicht den folgenden Reformen des Rechtsberatungsgesetzes qualifizierten Rechtsrat erteilen oder Ihren Mandanten vor Gericht vertreten dürfen. Und das ist auch gut so, schließlich machen Sie einen sehr oberflächlichen und uninformierten Eindruck.
Das Wirtschaftsjuristen von den einen oder anderen Juristen belächelt werden, hängt auch mit der Milchmädchenrechnungen zusammen die Sie hier zum besten geben. Ein Wirtschaftsjurist ist weder kompletter Betriebswirt, noch ein kompletter Jurist. Soweit Sie dies nur einmal ernsthaft in Ihrem Unternehmen vertreten haben, verstehe ich warum mann Ihnen nichts zutraut.
Konzentrieren Sie sich doch auf interdiziplinäre Aufgaben für die das Studium eigentlich gedacht ist. Insoweit sind Sie in Ihrer Kanzlei völlig fehl am Platz. Zumal Sie als Absolvent einer Fachhochschule auch nicht - wie etwa ein Wirtschaftsjurist (Uni) - die wissenschaftliche juristische Arbeitsweise erlernt haben.
Das Wirtschaftsjuristen von den einen oder anderen Juristen belächelt werden, hängt auch mit der Milchmädchenrechnungen zusammen die Sie hier zum besten geben. Ein Wirtschaftsjurist ist weder kompletter Betriebswirt, noch ein kompletter Jurist. Soweit Sie dies nur einmal ernsthaft in Ihrem Unternehmen vertreten haben, verstehe ich warum mann Ihnen nichts zutraut.
Konzentrieren Sie sich doch auf interdiziplinäre Aufgaben für die das Studium eigentlich gedacht ist. Insoweit sind Sie in Ihrer Kanzlei völlig fehl am Platz. Zumal Sie als Absolvent einer Fachhochschule auch nicht - wie etwa ein Wirtschaftsjurist (Uni) - die wissenschaftliche juristische Arbeitsweise erlernt haben.
meistereder,
Freitag, 22. Juni 2007, 02:45
Richtig!
jtkitzel,
Freitag, 22. Juni 2007, 20:53
Ich muss meinen Vorrednern zum Teil zustimmen.
Vorweg geschickt: Ich bin selbst Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) und weiß daher durchaus, worüber ich hier rede.
Also: WiRe ist ein interdisziplinärer Studiengang, der uns dazu befähigen soll, an Schnittstellen zwischen Recht und BWL zu arbeiten bzw. in BWL-Stellen, wo juristisches Wissen ebenfalls gut zu Gesicht steht. Weder werden wir als Volljuristen ausgebildet, noch sind wir volle BWLer, ansonsten würden wir mind. 14 Semester Regelstudienzeit und das bei Volljuristen noch erschwerend hinzukommende Referendariat haben. Was mich ehrlich gesagt erstaunt, ist, wie uninformiert Sie wirken. Ein Diplom-Wirtschaftsjurist (FH), der nicht über das (geplante) RechtsdienstleistungsG Bescheid weiß. In meinen Augen traurig und es spricht nicht gerade für Ihre Kompetenz in Sachen Quellenforschung. Ich empfehle Ihnen dringend, mal auf der Homepage des Bundesverbandes der Wirtschaftsjuristen an Fachhochschulen (WJFH) vorbeizuschauen und sich dort zu informieren, zu was das RDG gedacht ist und welche _zusätzlichen_ Chancen - nämliche wenige - es uns WiJu in Zukunft bietet: www.wjfh.de.
Ferner muss ich meinen Vorrednern insoweit Recht geben, als dass Sie in einer Großkanzlei als WiJu einfach fehl am Platze sind. Sie werden dort nie über den Status eines besseren ReNo hinaus kommen, so traurig das auch für Sie sein mag. Als WiJu sollten Sie als vorrangige Arbeitgeber vor allem Mittelständler - die unser interdisziplinäres Wissen durchaus benötigen - in Betracht ziehen. So hatte ich nach dem Studium das Angebot, bei einem Mittelständler als Assistent der Prokuristen zu arbeiten, da gerade dort sowohl BWL wie auch Jur-Wissen wichtig sind. Aber auch in Großunternehmen können Sie Ihren Platz finden, so durchlaufe ich derzeit ein Trainee-Programm bei einer deutschen Großbank mit dem Ziel, Filialleiter zu werden. Eine Möglichkeit, die ohne Studium - also rein mit Ausbildung - deutlich mehr Lebenszeit in Anspruch genommen hätte und bei der sowohl rechtliches Wissen (Stichwort MIFID, Versicherungsvermittlungsrichtlinie, ...) als auch BWL-Kenntnisse (Kosten/Erlösrechnung, analytische Instrumente, Personalführung, ...) sehr hilfreich sind. In einer Großkanzlei sind Sie als WiJu einfach fehl am Platze und verschwenden Ihre Zeit, die Sie bei einem anderen Arbeitgeber bereits für Ihre ersten Karriereschritte nutzen könnten. Denn, seien wir ehrlich, welche Aufstiegschancen bestehen für Sie bei einer Großkanzlei als WiJu? Associate können Sie mangels Anwaltseigenschaft nicht werden und somit bleiben Sie Zeit ihres Arbeitnehmerdaseins ein besserer ReNo, mit viel Glück schaffen Sie den Sprung in die Kanzleiverwaltung, wobei bei ihrer jetzigen Tätigkeit das Problem sein wird, durch Leistung auf sich aufmerksam zu machen - sondernlich spannend und mit der Möglichkeit durch Leistung zu brillieren klingt die Schilderung Ihrer Tätigkeiten nämlich bisher nicht.
Nehmen Sie Ihren Karriereweg in die eigene Hand, schauen Sie sich auf dem Markt um, welche Chancen es bei den angesprochenen Zielarbeitgebern für WiJus gibt und handeln Sie entsprechend. Besser wird es nämlich in einer Großkanzlei für Sie als WiJu nicht werden.
Vorweg geschickt: Ich bin selbst Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) und weiß daher durchaus, worüber ich hier rede.
Also: WiRe ist ein interdisziplinärer Studiengang, der uns dazu befähigen soll, an Schnittstellen zwischen Recht und BWL zu arbeiten bzw. in BWL-Stellen, wo juristisches Wissen ebenfalls gut zu Gesicht steht. Weder werden wir als Volljuristen ausgebildet, noch sind wir volle BWLer, ansonsten würden wir mind. 14 Semester Regelstudienzeit und das bei Volljuristen noch erschwerend hinzukommende Referendariat haben. Was mich ehrlich gesagt erstaunt, ist, wie uninformiert Sie wirken. Ein Diplom-Wirtschaftsjurist (FH), der nicht über das (geplante) RechtsdienstleistungsG Bescheid weiß. In meinen Augen traurig und es spricht nicht gerade für Ihre Kompetenz in Sachen Quellenforschung. Ich empfehle Ihnen dringend, mal auf der Homepage des Bundesverbandes der Wirtschaftsjuristen an Fachhochschulen (WJFH) vorbeizuschauen und sich dort zu informieren, zu was das RDG gedacht ist und welche _zusätzlichen_ Chancen - nämliche wenige - es uns WiJu in Zukunft bietet: www.wjfh.de.
Ferner muss ich meinen Vorrednern insoweit Recht geben, als dass Sie in einer Großkanzlei als WiJu einfach fehl am Platze sind. Sie werden dort nie über den Status eines besseren ReNo hinaus kommen, so traurig das auch für Sie sein mag. Als WiJu sollten Sie als vorrangige Arbeitgeber vor allem Mittelständler - die unser interdisziplinäres Wissen durchaus benötigen - in Betracht ziehen. So hatte ich nach dem Studium das Angebot, bei einem Mittelständler als Assistent der Prokuristen zu arbeiten, da gerade dort sowohl BWL wie auch Jur-Wissen wichtig sind. Aber auch in Großunternehmen können Sie Ihren Platz finden, so durchlaufe ich derzeit ein Trainee-Programm bei einer deutschen Großbank mit dem Ziel, Filialleiter zu werden. Eine Möglichkeit, die ohne Studium - also rein mit Ausbildung - deutlich mehr Lebenszeit in Anspruch genommen hätte und bei der sowohl rechtliches Wissen (Stichwort MIFID, Versicherungsvermittlungsrichtlinie, ...) als auch BWL-Kenntnisse (Kosten/Erlösrechnung, analytische Instrumente, Personalführung, ...) sehr hilfreich sind. In einer Großkanzlei sind Sie als WiJu einfach fehl am Platze und verschwenden Ihre Zeit, die Sie bei einem anderen Arbeitgeber bereits für Ihre ersten Karriereschritte nutzen könnten. Denn, seien wir ehrlich, welche Aufstiegschancen bestehen für Sie bei einer Großkanzlei als WiJu? Associate können Sie mangels Anwaltseigenschaft nicht werden und somit bleiben Sie Zeit ihres Arbeitnehmerdaseins ein besserer ReNo, mit viel Glück schaffen Sie den Sprung in die Kanzleiverwaltung, wobei bei ihrer jetzigen Tätigkeit das Problem sein wird, durch Leistung auf sich aufmerksam zu machen - sondernlich spannend und mit der Möglichkeit durch Leistung zu brillieren klingt die Schilderung Ihrer Tätigkeiten nämlich bisher nicht.
Nehmen Sie Ihren Karriereweg in die eigene Hand, schauen Sie sich auf dem Markt um, welche Chancen es bei den angesprochenen Zielarbeitgebern für WiJus gibt und handeln Sie entsprechend. Besser wird es nämlich in einer Großkanzlei für Sie als WiJu nicht werden.
rechtsanwaltsgehilfe,
Samstag, 23. Juni 2007, 00:36
Also ich kann mir nicht vorstellen, dass paralegal wirklich Diplom-Wirtschaftsjurist ist.
Aber auch Ihre Sicht, jkitzel, teile ich nicht.
Die Diplom-Wirtschaftsjuristen in Großkanzleien, die ich kenne, sind im Business Development/Marketing tätig, arbeiten als Transaction Lawyer, sind im Partnership Management, im Professional Support/Knowledge Management oder als Legal Technology Manager (Schnittstelle zwischen IT und Practice Area) tätig. Die machen keine Kopier-und-Laschensortier-Jobs. Dafür sind die viel zu schade und viel zu teuer.
Auch wenn ich lese, das paralegal einen hessisch sprechenden, schlechtgelaunten IT-Manager hat, der ihm persönlich seinen Monitor wegnimmt, klingt das nicht nach Großkanzlei.
Aber auch Ihre Sicht, jkitzel, teile ich nicht.
Die Diplom-Wirtschaftsjuristen in Großkanzleien, die ich kenne, sind im Business Development/Marketing tätig, arbeiten als Transaction Lawyer, sind im Partnership Management, im Professional Support/Knowledge Management oder als Legal Technology Manager (Schnittstelle zwischen IT und Practice Area) tätig. Die machen keine Kopier-und-Laschensortier-Jobs. Dafür sind die viel zu schade und viel zu teuer.
Auch wenn ich lese, das paralegal einen hessisch sprechenden, schlechtgelaunten IT-Manager hat, der ihm persönlich seinen Monitor wegnimmt, klingt das nicht nach Großkanzlei.
meistereder,
Samstag, 23. Juni 2007, 05:57
Das meine ich auch. Daher wiederholt die Frage: Sind Sie echt, "paralegal"?
paralegal,
Montag, 25. Juni 2007, 02:28
Sie langweilen mich.
Natürlich kommt bei uns auch der IT-"Chef" vorbei und installiert Monitore. Das ist doch nicht der Vorstandsvorsitzende der IT AG, sondern ein ganz normaler Mitarbeiter, ebenso sterblich wie wir alle, sieht man mal von den Namenspartnern ab, die bekanntlich unsterblich sind.
Natürlich kommt bei uns auch der IT-"Chef" vorbei und installiert Monitore. Das ist doch nicht der Vorstandsvorsitzende der IT AG, sondern ein ganz normaler Mitarbeiter, ebenso sterblich wie wir alle, sieht man mal von den Namenspartnern ab, die bekanntlich unsterblich sind.
rechtsanwaltsgehilfe,
Donnerstag, 28. Juni 2007, 23:21
Also ich kenne die deutschen IT-Chefs von Lovells, Linklaters, Clifford Chance, Gleiss Lutz, Nörr Stiefenhofer, Taylor Wessing, Allen & Overy, Pöllath + Partner, Freshfields, Hengeler, Hasche Sigle und noch ein paar andere mehr. Von denen babbelt keiner hessisch und einen Monitor haben die seit Jahren nicht mehr herumgetragen. Mir fällt auch niemand ein, der nicht mindestens bei der zweiten generation flachbildschirme angekommen ist. vielleicht verstehen wir unter Großkanzlei einfach etwas anderes.
paralegal,
Freitag, 29. Juni 2007, 14:15
Liebe Rechtsanwaltsgehilfin,
erstmal Glückwunsch zum erlauchten Bekanntenkreis!
Wir reden offenbar aneinander vorbei. Ich meine nicht irgendeinen für die gesamte Sozietät handelnden Anzugträger, sondern den "Chef vor Ort", der eben das kleine Team (bei uns drei Leute) befehligt.
Was gibt es daran nicht zu begreifen?
erstmal Glückwunsch zum erlauchten Bekanntenkreis!
Wir reden offenbar aneinander vorbei. Ich meine nicht irgendeinen für die gesamte Sozietät handelnden Anzugträger, sondern den "Chef vor Ort", der eben das kleine Team (bei uns drei Leute) befehligt.
Was gibt es daran nicht zu begreifen?