Vom Wirtschaftsjuristen zum Anwalt
Ich habe mal ein bischen geforscht und bin auf diesen Artikel gestoßen. Offenbar ist der Wunsch, sozusagen als Sahnehäubchen aufs Wirtschaftsjurastudium noch die Anwaltserlaubnis draufzusetzen, nicht neu.

Mal sehen, wie sich das weiter entwickelt. Das Zeug hätte ich zum Anwalt allemal. Auf lange Sicht können die Politiker uns Wirtschaftsjuristen den Zugang zur Anwaltschaft auch nicht verbauen, schließlich braucht das Land Anwälte, gerade Anwälte mit Wirtschaftserfahrung und BWL-Kenntnissen. Daran mangelt es bekanntlich bei vielen.

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unternehmensjurist, Dienstag, 3. Juli 2007, 20:20

paralegal, Dienstag, 3. Juli 2007, 21:11
Was soll das nun wieder heißen?

refiur, Dienstag, 3. Juli 2007, 22:42
Es ist sicherlich nichts Neues, dass der Wunsch nicht neu ist.

Darf ich fragen, woher Sie zu wissen glauben, dass Sie allemal das Zeug zum Anwalt hätten? Nach Ihrer eigenen Schilderung erstreckt sich Ihre Tätigkeit ja bislang eher auf Akten sortieren.

Es ist doch recht erbärmlich einerseits den Referendaren fast pauschal die Arroganz und Hochnäsigkeit anzudichten und dann selbst so große Töne zu spucken. Waren Sie schonmal bei Gericht? Wie steht es denn so um die prozessrechtlichen Kenntnisse bei den Wirtschaftsjuristen? Das nur als Beispiel. Die richtigen Jurastudenten liegen ja auch nicht auf der faulen Haut, insofern wäre zu erklären wieso an der FH a) mit geringerer Qualifikation und b) in kürzerer Zeit c) eine bessere (weil Doppel-)Qualifikation erreichbar sein sollte.

Interessant ist natürlich auch die Frage, warum man so ein Talent wie Sie im Keller bei den Akten versteckt, wenn Sie doch auch Verträge aufsetzen und aushandeln könnten. Jedenfalls im Team mit einem richtigen Anwalt gäbe es da auch keine Probleme mit dem Rechtsberatungsgesetz. Scheinbar ist die Welt wohl voll verblendet. Gottseidank haben zumindest Sie den Durchblick.

paralegal, Dienstag, 3. Juli 2007, 23:01
Ich sage ja nicht, dass wir Wirtschaftsjuristen den Einfachjuristen im juristischen Feld überlegen sind, die haben ja auch viel gelernt, wie Sie richtig ausführen.

Hinzu kommt bei uns aber eben der betriebswirtschaftliche Teil, das ganze wirtschaftliche Know-How, was die Einfachjuristen nicht haben.

Deswegen halte ich es nicht für vermessen oder arrogant, wenn ich finde, dass wir auch die Anwaltserlaubnis kriegen sollten.

spoiltstudent, Mittwoch, 4. Juli 2007, 09:44
Diese Haltung beweist, dass Sie keineswegs das Zeug zum Anwalt haben. Lernen Sie einmal zu argumentieren. Mit dem Fuß aufzustampfen und laut zu rufen "Ich will auch ein Anwalt sein" ist das eine, was es verrät, das andere. Sie sind nämlich genau das, wofür Ihre Kollegen Sie halten, ein mittelmäßiger Abiturient mit Wirtschaftsrechtsbasiskenntnissen. Darüber hinaus sind Sie ein opportunistischer Drückeberger, der den Rücken nicht gerade bekommt, um auch mal aufzustehen und seine Position deutlich zu machen. Stattdessen machen Sie im Internet Ihre feigen Beobachtungen und Schlüsse zum Gespött der Leute. Suchen Sie sich einen Therapeuten. Und lernen Sie Stellung zu beziehen. Vielleicht glauben Ihnen dann wenigstens irgendwann einmal ihre Enkel, dass "Opa mal sowas wie ein Anwalt war". Einen schönen Tag noch.

paralegal, Mittwoch, 4. Juli 2007, 12:40
Sind mir hier eigentlich alle Leser böse gesonnen? Versteht mich denn keiner? Es muss doch auch Wirtschaftsjuristenkollegen geben, die hier mitlesen.

e_a, Mittwoch, 4. Juli 2007, 16:36
Zunächst vorweg: nein, ich finde den Ton der Antworten auch unangemessen. Insbesondere spoiltstudent macht seinem Benutzernahmen alle Ehre ;).

Als Erklärung hätte ich nur folgendes anzubieten: das juristische Studium gehört mit Medizin zum wahrscheinlich härtesten was deutsche Unis anbieten. Insbesondere die Examensphase ist eine echte Extremsituation die zahlreiche Leute zum Psychater oder Apotheker treibt. Der Druck bei einem zweimaligen Durchfallen vier Jahre verschwendet zu haben ohne irgendeinen Abschluss vorweisen zu können ist erheblich. Dazu kommt, dass einem eine Note unter befriedigend einem den Arbeitsmarkt als angestellter Jurist faktisch verschliesst.

Dementsprechend reagieren viele Juristen empfindlich auf die Aussicht sie hätten sich das eigentlich auch alles sparen können und stattdessen ein "Larifari-Studium" mit Upgrademöglichkeit machen können. Nicht nett aber zumindest im Ansatz verständlich ... :)

Zum Upgrade:

Problem ist, dass der Wirtschaftsjurist eigentlich nur im Bereich Zivilrecht auch nur ungefähr das Pensum des Volljuristen absolviert. Der Volljurist hat das Recht in allen Bereichen des juristischen Fachs beratend tätig zu werden. Dementsprechend muss er auch alles zumindest in den Grundzügen beherrschen.

Zu dieser Zielstellung fehlen dem Wirtschaftsjuristen zwei Drittel des ersten Staatsexamens (plus diverser eher praxisferner Grundlagenfächer). Dazu fehlt die Erfahrung aus einem Jahr Referendariat und das prozessrechtliche Wissen das für das zweite Examen verlangt wird.

Ausgehend von der Regelstudienzeit fehlen also grob gerechnet der Gegenwert von vier bis fünf Jahren an matariellem Wissen.

Ich denke keiner wird Ihnen hier abstreiten, in Ihrem Bereich qualifiziert zu sein. Das Problem ist, dass Sie derzeit nicht die Qualifikation haben um umfassend zu beraten - und genau das besagt ja der Titel "Volljurist"/RA.

Diese Differenz wird man auch bei freundlicher Betrachtung seitens des Justizministeriums nicht einfach unter den Tisch fallen lassen.

Man könnte darüber nachdenken, ob man die Scheine des Wirtschaftsjuristen endlich für ein "normales" Jurastudium anerkennt, so dass er schneller einsteigen kann (auch eine Form des Upgrades). Dies erscheint mir durchaus sinnvoll. Die intellektuellen Unterschiede zwische FH und Uni erscheinen mir bei einem auch praxisorientierten Studium wie Jura seitens der klassischen Juristen eher überbetont ("dünkel").

Andererseits wäre es möglich eine eingeschränkte Beratungsbefugnis für Zivilrecht einzuführen. Aber selbst da wäre ein Vertiefungsstudium Prozessrecht von ca. einem halben bis einem Jahr nötig um eine selbstständige Beratung zu ermöglichen.

(Das war BTW auch der Grund für den hämischen Link des ersten Kommentars - Wenn man Arbeits- und Amtsgerichtszuständigkeit verwechselt hat man im zweiten Examen (so der Rest nicht genial ist) schon verloren und darf sich auf den Wiederholungsversuch freuen. Er wollte Ihnen auf (recht unfreundliche) Weise klar machen, dass die Qualifikationen eben nicht Deckungsgleich oder auch nur stark ähnlich sind. Derzeit würden Sie demnach trotz Praxiserfahrung eben nicht für ein "Upgrade" qualifizieren.

Alles Gute & Danke für den interessanten Blog, E_A

paralegal, Mittwoch, 4. Juli 2007, 18:06
Ok, vielen Dank für das Lob und die vielen gut erklärten Hinweise.

Meinen Sie nicht, dass Wirtschaftsjuristen den Einfachjuristen im Zivilrecht sogar überlegen sind? Schließlich haben die WJs Spezialwissen im Wirtschaftsrecht, während der Einfachjurist sich eher mit Grundstücken und sowas auskennen muss.

unternehmensjurist, Mittwoch, 4. Juli 2007, 18:18
Ich könnte jetzt wieder den Link von vorhin auspacken :o)

reck, Mittwoch, 4. Juli 2007, 19:55
lieber paralegal,

...ich frage mich ernsthaft WIE sie ihr diplom/zulassung erworben haben....

wie wollen sie wirtschaftsrechtlich (oder anders?) beraten, wenn Sie sich offenkundig nichteinmal im arbeitsrecht auskennen? das ist wirtschaftsrechtliches kernland.

bei mir an der hochschule hatten es solche leute mehr als schwer ihr diplom zu bekommen, und zwar völlig zu recht. dummschwätzer gibt es im juritischen bereich genug.

falls sie faken: übetreiben sie es nicht...

jimmyt, Mittwoch, 4. Juli 2007, 20:41
Sie schreiben immer vom "Einfachjurist". Das richtige Wort ist aber "VOLLjurist".
Jetzt raten sie mal warum...

paralegal, Mittwoch, 4. Juli 2007, 21:06
Nennen Sie es, wie Sie wollen. Fact ist doch, das eben keine wirtschaftliche Ausbildung dabei war.

Und zu der Arbeitsrechtssache habe ich meine Auffassung ja dargelegt. Man beweise mir das Gegenteil.

unternehmensjurist, Mittwoch, 4. Juli 2007, 21:35
Himmelherrschaftszeiten. Nimm Dir einen Palandt und lies §611 Rn. 7 BGB:

"Arbeitnehmer ist wer auf Grund eines (privatrechtlichen) Arbeitsverhältnisses weisungsgebunden und in persönlicher Abhängigkeit von einem anderen (Arbeitgeber) zur (fremdbestimmten) Arbeitsleistung verpflichtet ist.

Weiter Abgrenzungskriterien findest Du im Baumbach/Hopt zu §84 HGB (zwar nur zum Handelsvertreter, das ist aber im Wesentlichen übertragbar ...)

janner, Mittwoch, 4. Juli 2007, 21:46
Beweis des Gegenteils:
Führen Sie sich mal die Vorschrift des § 5 ArbGG vor dem Hintergrund des bereits angeführten § 2 zu Gemüte.

Ihre wirtschaftlichen Kenntnisse haben Sie sicher den meisten Volljuristen voraus. Aber können Sie dadurch wesentliche Teile eines juristischen Studiums ausgleichen? Das Rechtsgebiet des öffentlichen Rechts wurde ja schon genannt, aber gerade auch das Wissen bezüglich des Prozessrechtes dürfte in einem Jurastudium wesentlich vertieft werden.

Wenn Sie aus der Behauptung, Volljuristen würden sich in erster Linie mit Grundstücken beschäftigen, schließen wollen, dass sich der Wirtschaftsjurist im Zivilrecht besser auskennen würde, übersehen Sie allerding, dass das meiste Grundstücksrecht eben Zivilrecht ist.

Im Netz finden Sie einige Beispiele für Examensklausuren. Setzen Sie sich mal an eine ran. Dürfte doch einen Anhaltspunkt darstellen.

refiur, Donnerstag, 5. Juli 2007, 17:39
Hier nochmal der Referendar vom ersten Kommentar.

Vielleicht waren meine Worte etwas hart. Das lag wohl daran, dass Sie an frührerer Stelle in diesem Blog recht pauschal über die Referendare in Ihrer Kanzlei hergezogen haben. Das wohl ohne auch nur einen dieser "Schnösel" tatsächlich zu kennen. Es ging da mehr um Äußerlichkeiten.

In Ihrer ersten Antwort schreiben Sie, Sie halten es nicht für vermessen oder arrogant, wenn Sie der Meinung sind, auch Sie sollten eine Anwaltszulassung bekommen können. Soetwas hatte ich auch nicht behauptet.

Vermessen und arrogant ist allerdings Ihre Behauptung, dass Sie allemal das Zeug zum Anwalt hätten. Das habe ich schon in meinem ersten Kommentar so geschrieben und dabei bleibe ich, denn das können Sie nun wirklich nicht beurteilen. (Ich kann kann es auch (noch) nicht, soweit es mich betrifft.)

Dem sind Sie nicht entgegengetreten. Vermutlich aus gutem Grund...

paralegal, Donnerstag, 5. Juli 2007, 18:36
Sie schreiben schon ähnlich geschwurbelt wie die Referendare hier im Büro. Wer weiß, vielleicht arbeiten Sie ja hier?

Ich kenne sehr wohl einige Referendare, ich hatte ja sogar in diesem Blok schon von unangenehmen Zusammenkünften mit den Referendaren berichtet.

Und wenn Sie die monogrammhemdtragende Meute schon mal hier über den Flur hätten schreiten sehen, würden Sie auch anders darüber denken. Vermutlich so wie ich.

werwr, Samstag, 6. Juni 2009, 04:19
JA JA.... Juristen haben es ja sooooooooooo schwer.

Ich stehe in enger beziehung mit einem informatiker, ingenieur und einen juristen. der informatiker kann programmieren, der ingenieur ist fachmann in seinem bereich, kann die unmöglichsten dinge berechnen.

Der jurist, ganz erhlich ?!? ist eigentlich ein vertiebsman :) nur sprachlich etwa überlegen, das Know-How seines Fachgebietes überseigen komt nicht an den Grundschatz der praktiker.

Der jurist liest. Es tut mit lei außer basiswissen und rethorik ist da nicht viel :), ersetzba, ganz einfach. ein konzern der geldsparen will spart nicht an seinen praktikern .. mein juriste, wirtschaftsprüfer etc. kommen exter besonders in produktionsbetrieben.

Das studium ist in keister weise schwererals andere richtungen
jemand der sprachlich fit ist und gut auswendig lernen kann für den ist das "kein" problem, soll der mal elektrotechnik studieren :9 ich lach mich tot.

das studium ist nichts für denker. sondern für pauker.
Jeder kennt das, auswendig lernen vor der prüfung, prüfung schreiben, "vergesen". So läuft größstenteils das komplette studium ab.am ende viel zerstreutes wissen, die praxis allerdings könnte auf jedenfall von einem eingearbeiteten wirtsvhafts- oder volljuristen (im wirt. bereich)ausgeführt werden. denn die praxis fehlt beiden.

Ach ja, die ref. zeit, man man man, glaubt es mit ein prakikum, eines wirt. juristen ist meistens mit einm wesentlich
höheren mehrwert verbunden.

bsp.
volljuristen werden meistens besser bezahl, nicht weil die qauli besser ist, nein, durch das langweilige studium (NUR theorie) ist die anzahl der studenten geringer. wenn angebot < nachfrage steigt der preis ...

jeder "bauer" der in eine tätigkeit eingearbeitet wird, kann diese, wie gut hängt vom Bauer und der weiteren qualifizierung ab.


wenn alle ehrlich sind, dann bekomme ich sicherlich größstenteils recht. -- > außer gemeker von den juristen.

die emai sollte mit sicherjeit niemanden beleidigen, ich will auch niemanden zu nahe treten.

P.s. ich bin kein wirt. jur. und auch kein voll jur.


jeder soll sein bestes geben


alles gute

weissvieldarfnix, Dienstag, 19. Mai 2009, 17:54
Hallo alle zusammen. Dieser Blogg ist schon länger her, aber vielleicht wird irgendeiner rein schauen.
Vermutlich hat der oben angeführte Wirtschaftsjurist in seinen Vorlesungen, wie zurecht angebracht, den Unterricht nicht vorbildhaft, wie es sich für einen guten Studenten gehört, zugehört. Das macht das Beispiel mit richtigen Zuständigkeit des Arbeitsgerichts deutlich.
Anmerken wollte ich: Als Wirtschaftsjurist hat man sehr wohl Prozessordnungen wie bspw. ZPO, VwGO, StPO++(flankierende Nebengesetze), FGO, InSO uvm.
Aber eines muss man ehrlich zugeben: Ein Volljurist und ein Wirtschaftsjurist zusammen können zu einem unschlagbaren Team wachsen ;-)

werwr, Samstag, 6. Juni 2009, 04:19
JA JA.... Juristen haben es ja sooooooooooo schwer.

Ich stehe in enger beziehung mit einem informatiker, ingenieur und einen juristen. der informatiker kann programmieren, der ingenieur ist fachmann in seinem bereich, kann die unmöglichsten dinge berechnen.

Der jurist, ganz erhlich ?!? ist eigentlich ein vertiebsman :) nur sprachlich etwa überlegen, das Know-How seines Fachgebietes überseigen komt nicht an den Grundschatz der praktiker.

Der jurist liest. Es tut mit lei außer basiswissen und rethorik ist da nicht viel :), ersetzba, ganz einfach. ein konzern der geldsparen will spart nicht an seinen praktikern .. mein juriste, wirtschaftsprüfer etc. kommen exter besonders in produktionsbetrieben.

Das studium ist in keister weise schwererals andere richtungen
jemand der sprachlich fit ist und gut auswendig lernen kann für den ist das "kein" problem, soll der mal elektrotechnik studieren :9 ich lach mich tot.

das studium ist nichts für denker. sondern für pauker.
Jeder kennt das, auswendig lernen vor der prüfung, prüfung schreiben, "vergesen". So läuft größstenteils das komplette studium ab.am ende viel zerstreutes wissen, die praxis allerdings könnte auf jedenfall von einem eingearbeiteten wirtsvhafts- oder volljuristen (im wirt. bereich)ausgeführt werden. denn die praxis fehlt beiden.

Ach ja, die ref. zeit, man man man, glaubt es mit ein prakikum, eines wirt. juristen ist meistens mit einm wesentlich
höheren mehrwert verbunden.

bsp.
volljuristen werden meistens besser bezahl, nicht weil die qauli besser ist, nein, durch das langweilige studium (NUR theorie) ist die anzahl der studenten geringer. wenn angebot < nachfrage steigt der preis ...

jeder "bauer" der in eine tätigkeit eingearbeitet wird, kann diese, wie gut hängt vom Bauer und der weiteren qualifizierung ab.


wenn alle ehrlich sind, dann bekomme ich sicherlich größstenteils recht. -- > außer gemeker von den juristen.

die emai sollte mit sicherjeit niemanden beleidigen, ich will auch niemanden zu nahe treten.

P.s. ich bin kein wirt. jur. und auch kein voll jur.


jeder soll sein bestes geben


alles gute