Weichgeklopft
Ich habe die Weste grade noch mal angerufen, weil meine Neugierde doch stärker war als meine angeborene Zurückhaltung. Nach kurzem Zögern hat er mir dann "unter uns!" berichtet, das er die Sache jetzt "unorthodox" lösen sollte. Er hat dem Hausmädchen einen vierseitigen Brief mit allerlei juristischen Überlegungen zu Schadensersatzpflichten und allgemeinem Blabla zum Mutterschutz und seinen Ausnahmen geschickt, dazu dann noch allgemeineres Blabla zum Vertrauensverhältnis und möglichen Störungen und deren Rechtsfolgen. Bin zwar kein Arbeitsrechtler, aber das klingt wie eine Gemengelage einiger Vermerke aus dem Intranet, die auch ein Schimpanse zusammentackern hätte können.

Offenbar aber höchst wirkungsvoll, jedenfalls hat das Mädchen wohl gestern "für sofort gekündigt" und ist gleich mit der Bahn zu ihrer Mutter nach Göxxxxx gefahren. Nächste Woche dann will sie endgültig umziehen. Den Umzug will ihr zur Hälfte der ehemalige Arbeitgeber zahlen. Als Abschiedsgruß sozusagen.

Kommentieren



armabergluecklich, Mittwoch, 27. Juni 2007, 16:04
Tatsächlich! Ein Skandal... tja, manche können halt machen was sie wollen.

steeefan, Mittwoch, 27. Juni 2007, 20:07
Unglaublich, dass man mit sowas durchkommt

fashushi, Mittwoch, 27. Juni 2007, 21:09
>>"für sofort gekündigt" und ist gleich mit der Bahn zu ihrer Mutter nach Görlitz gefahren<<

Ach so!, das war die Mandy, bei der wollte ich mich doch noch gemeldet haben...

Na, die Telefonnummer kann ich jetzt wohl wegwerfen.

steeefan, Mittwoch, 27. Juni 2007, 21:28
Ortsnamen sollten sie u.U. weglassen

paralegal, Mittwoch, 27. Juni 2007, 22:08
Stimmt, sollte ich in Zukunft weglassen. Sorgen ja selbst in einem solchen Fall noch für Häme.

steeefan, Mittwoch, 27. Juni 2007, 23:50
Editieren Sie den am besten noch raus

berniecb, Donnerstag, 28. Juni 2007, 15:17
...und jetzt noch aus den Kommentaren.

paralegal, Donnerstag, 28. Juni 2007, 15:42
Ich weiß gar nicht, ob ich das kann.

rechtsanwaltsgehilfe, Donnerstag, 28. Juni 2007, 23:37
Es ist erschreckend, was die Leute sich gefallen lassen. Die kommen gar nicht auf die Idee, dass der andere nur blufft.

Das macht mich noch wütender, als die Dreistigkeit des Arbeitgebers.

paralegal, Freitag, 29. Juni 2007, 14:16
Was soll sie machen? Vors Amtsgericht ziehen?

zwo, Freitag, 29. Juni 2007, 23:12
Genau, vors Amtsgericht...

unternehmensjurist, Montag, 2. Juli 2007, 13:12
Ich lach mich kaputt ...

paralegal, Montag, 2. Juli 2007, 13:21
Worüber? Die Sache ist doch nicht zum Lachen.

unternehmensjurist, Montag, 2. Juli 2007, 20:53
Zuständig ist nur das Gericht für Arbeitssachen (Arbeitsgericht).

http://bundesrecht.juris.de/arbgg/__2.html

Aber vll waren Sie bei dieser Unterrichtseinheit gerade in der BWL-Vorlesung.

paralegal, Dienstag, 3. Juli 2007, 14:21
Das gilt doch wohl soweit ich weiß nur für echte Angestellte, also zB bei Firmen, Fabriken oder so. Nicht für Leute, die im Haus einer Privatperson arbeiten.

2 arbgg, Dienstag, 3. Juli 2007, 19:01
Entweder Sie betreiben dieses Blog fiktiv, oder Sie sitzen vollkommen zu Recht neben dem Drucker im Kellerabteil.

paralegal, Dienstag, 3. Juli 2007, 19:16
"Keller" steht in Anführungszeichen, ich sitze nicht im Keller. Der Drucker kam erst vor kurzem dazu, als ich anfing, war hier noch kein Drucker.