Vorsprung durch BWL!
Allen Zweiflern an den Wirtschaftsjuristen möchte ich einen Artikel ans Herz legen, den mir ein ehemaliger Studienkollege gerade zugemailt hat.

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spacevampir, Donnerstag, 19. Juli 2007, 19:55
tja, wieder einmal überzeugen Sie durch Nichtwissen. Schon einmal etwas vom Urheberrecht gehört? Ich glaube nicht das sie das Recht zur Veröffentlichung vom Verlag erhalten haben oder?

refiur, Donnerstag, 19. Juli 2007, 19:59
Wenn man mit seinen Examina nur müder Durchschnitt ist und auch sonst im Lebenslauf nichts Spannendes vorzuweisen hat, dann neigt der frisch fertige Jurist sicherlich dazu in der Anwaltsschwämme zu ertrinken.

Was allerdings verschwiegen wird ist, dass es auch ganz anders geht. Zwar mag der Durchschnittsanwalt jährlich nur etwas mehr als 40.000 EUR machen, in Großkanzleien liegen die Einstiegsgehälter für Anwälte allerdings derzeit bei 90.000 - 100.000 EUR. Und je länger man dabei ist, desto mehr wird draufgelegt. Ich vermute soetwas bleibt auch dem besten Dipl. jur. (FH) verwehrt.

Klar ist natürlich auch, dass nichts verschenkt wird. Um in diesem Bereich einzusteigen und zu bleiben werden außergewöhnliche juristische Fähigkeiten und eine ganze Menge Einsatz erwartet.

Außerdem wird in dem (allerdings schon über einem Jahr alten) Artikel ganz deutlich gesagt, dass es für FH-Absolventen keine Anwaltszulassung gibt, was natürlich die Möglichkeiten ganz erheblich beschränkt, denn in der Rechtsberatung braucht der FH-Absolvent ipso iure mangels eigener Beratungsbefugnis einen Volljuristen, der ihm auf die Finger schaut. Und der wird natürlich immer auf der Karriereleiter eine Stufe weiter oben stehen...

lionel hutz, Donnerstag, 19. Juli 2007, 22:10
Tja, man kann alles lesen, wie man es will. Quintessenz des Artikels:

1. Volljuristen verschwinden zunehmend aus dem kaufmännischen Bereich. Nichts Neues: Waren vor 30 Jahren schätzungsweise 50% aller DAX-Vorstände noch Juristen, dürfte die Quote inzwischen auf ein paar Prozent abgesunken sein. Ähnliches sieht man in der Steuerbeartung und Wirtschaftsprüfung. Der größte Feind des Volljuristen in diesem Bereich heißt aber Dipl.-Kfm. und nicht Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH).

2. Dipl.-Wirtschaftsjuristen werden inzwischen auch gerne in Großkanzleien eingestellt. Sinnvoll: Wenn man den Leverage in der Kanzlei halten will, muss man irgendwann Associates rauswerfen und neue holen - nicht jeder Associate kann heutzutage noch Partner werden und meistens leidet das Klima doch gewaltig darunter, wenn welche "übrig" bleiben. Wirtschaftsjuristen kann ich auch langfristig auf so eine Rolle festnageln. Partner können sie als Nichtberufsträger eh nicht werden und wenn ich mir gute Wirtschaftsjuristen zum halben Preis eines guten Volljuristen holen kann, wäre ich blöd es nicht zu tun: Abrechnen kann ich für den locker den 3/4-Stundensatz eines Associate. (Für mich hat vor Jahren als Referendar in der Großkanzlei der Mandant DM 100 bezahlt, ich habe DM 35 gekriegt - das Spiel funktioniert mit Wirtschaftsjuristen bestimmt ähnlich gut .... und im Gegensatz zum Referendar langfristig!)

setrok, Freitag, 20. Juli 2007, 01:51
Nicht schlecht. Bestätigt aber auch, was hier mal gesagt wurde: der Wirtschaftsjurist lernt nicht (wie Sie mit dem Ausdruck "Einfachjurist" schon mal anzudeuten scheinen) das Jurastudium + x (also BWL+Zusatzkompetenzen), sondern "Fifty-Fifty".

Allerdings: wenn das Zivilrecht genau wie im Jurastudium abgedeckt wird, dieses eh die "Königsdisziplin" ist und man nicht gerade in der "litigation" Abteilung sitzt, warum eigentlich nicht Associate werden...? :)

Und: ob die "azur" - ein kostenloses Jurastudenten-/Referendars-/Junganwaltsmagazin jetzt soviel Terz machen wird? Ich hab den Artikel sicherheitshalber natürlich in der Papierausgabe gelesen. :)

real-attorney, Freitag, 20. Juli 2007, 15:29
Für das "standardisierte Geschäft" braucht er keine "teuren Volljuristen" zu bezahlen.
Das ist der Knackpunkt.
Übertrieben gesagt: Für den Routine-Kram sind die ja ganz brauchbar, aber wenn mal was aus der Reihe tanzt, braucht man doch jemanden, der was richtiges gelernt hat.

PS: Ich bin kein RA

ra dorn, Samstag, 21. Juli 2007, 01:32
So,
nach längerem lesen dieses Blogs, möchte ich auch mal meinen "Voll-"Juristen Senf dazugeben.
Den Artikel habe ich interessiert gelesen und musste feststellen, dass dort das selbe gemacht wird, was den Voll-Juristen vorgeworfen wird, nämlich auf dem Anderen rumhacken und "Lobby-Arbeit" betreiben.

Anyway...

Wirtschaftsjuristen (FH) haben ihre Berechtigung. Ich selbst habe einen eingestellt. Erstens müsste ich einem Volljuristen, mit ähnlich guten Fähigkeiten im betriebswirtschaftlichen Bereich wesentlich mehr zahlen. Zweitens hätte ich länger suchen müssen, denn solche Kollegen arbeiten dann doch eher in grossen bzw. mittleren Kanzleien.

Eine Berechtigung zur Zulassung als Rechtsanwalt halte ich jedoch für übertrieben und zu weit gehend. Diese Problematik wurde aber schon ausreichend diskutiert.

Ich schätze meinen Kollegen sehr, aber andere Bereiche der "Juristerei" kann ich ihm nicht überlassen, da ihm dort das know-how fehlt.

Seien Sie gnädig mit den Referendaren, die wissen es nicht besser und leiden noch unter dem Ego-Boost des 1. Staatsexamens. Hatte ich auch, als ich bei meiner Kanzlei in FFM angefangen habe. Besonders wenn man einem RA zugeteilt wird, welcher der Meinung ist, Anwälte in Grosskanzleien seien ein Gottesgeschenk. Für mich war es ein "Weichfurz" mit Krawatte. Ein Grund wieso ich dort nicht angefangen habe und nicht wegen der Noten im 2. Staatsexamen.

Ich bin der Meinung, für beide Berufsgruppen gibt es einiges zu tun, wobei der Wirtschaftsjurist (FH) sicherlich auf den wirtschaftlichen Bereich beschränkt bleiben wird, aber dort ist er uns Volljuristen zunächst überlegen.

Mit Kollegialem Gruss

P.S. Für Tipp-Fehler ergebe ich mich freiwillig der Rechtschreibpolizei

seege, Samstag, 21. Juli 2007, 02:06
Nur leichte Interpunktionsschwäche zu beklagen.
Glück Auf!

paralegal, Samstag, 21. Juli 2007, 13:35
Vielen Dank für die lieben Worte. Ich hoffe sie lesen auch weiterhin hier bei mir mit und sagen in Zukunft öfter ihre Meinung!

meistereder, Montag, 23. Juli 2007, 18:11
Hallo Herr Paralegal,

haben Sie schon das Urteil des OLG Hamm in der aktuellen NJW gesehen (NJW 2007, 2191)?

Gut, nicht?

Grüße,
Meister Eder

unternehmensjurist, Montag, 23. Juli 2007, 20:28
muhahaha.

Wäre die Kammer beim OLG Hamm mit Wirtschaftjuristen besetzt gewesen, wäre das Urteil sicher anders ausgefallen!!1!einself

paralegal, Montag, 23. Juli 2007, 22:26
Nein, habe ich nicht. Kann mir jemand das Urteil schicken?

meistereder, Montag, 23. Juli 2007, 23:45
Leider darf ich den Auszug aus der NJW aus urheberrechtlichen Gründen nicht verschicken.

Aber hier ein Insidertip, der sich auch bei der due diligence auszahlen könnte: Sie können es aber problemlos über den beck-online-Zugang Ihrer Kanzlei erhalten. Dort ist die NJW abrufbar. In Großkanzleien ist beck-online automatisch über die IP des Unternehmens freigeschaltet!

berniecb, Dienstag, 24. Juli 2007, 12:13
Hier gibt es zumindest den Leitsatz: DStR