Steuerberater
Ich wurde kürzlich von einer netten Person per Mail gefragt, was ich über Steuerberater denke. Einige Anwälte sind ja auch gleichzeitig Steuerberater, zwar nicht bei uns, aber in anderen Kanzleien gibt es das. Einer wollte das wohl mal machen, ist aber bisher nur Fachanwalt für Steuerrecht, was wohl sowas ähnliches ist.

Steuerberater kann ich also schlecht beurteilen. Habe nur neulich mal einen Artikel gelesen, wo es hieß, dass eine Wirtschaftsjuristin eine ganz ausgezeichnete Steuerberaterin sei. Wundert mich nicht. Und beweist wieder mal, das wir von der Ausbildung her den Einfachjuristen in ncihts nachstehen.

Im Moment find ich den Artikel leider nicht, werde aber weitersuchen und ihn gegebenenfalls nachliefern.

Kommentieren



spacevampir, Donnerstag, 12. Juli 2007, 20:22
Also mal ehrlich wie kann man soviel unqualifizierten Müll den ganzen Tag von sich geben und sich dann auch noch beschweren, das man nicht ernstgenommen wird.

Ein Fachanwalt für Steuerrecht ist nicht sowas ähnliches wie ein Steuerberater. Es ist ein Anwalt mit vertieften Steuerkenntnissen, aber ebend kein Steuerberater.

"Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und als zusätzliche Berufsbezeichnung den Titel eines Fachanwalts in einem bestimmten Bereich führen darf.Zu deren Erwerb muss er innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein und nachweisen, auf dem betreffenden Rechtsgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen zu verfügen. Als Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse werden in der Regel die Teilnahme an einem 120 Stunden umfassenden Kurs, mindestens drei bestandene Leistungskontrollen (mindestens einstündige, in der Regel aber fünfstündige Klausuren), oft auch noch einer "Fachgespräch" genannten mündlichen Prüfung, gefordert. Zum Nachweis der praktischen Erfahrungen ist eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen aus dem jeweiligen Fachgebiet (z. B. Familienrecht: 120 Fälle in drei Jahren) nötig. " (Quelle: wikipedia)

Zur Führung des Titels des Steuerberaters muß man das Steuerberaterexamen ablegen.
"Den Beruf eines Steuerberaters darf nur ausüben, wer die Steuerberaterprüfung i.S.d. § 37 Steuerberatungsgesetz (StBerG) bestanden hat oder von dieser Prüfung befreit worden ist." (Quelle: Wikipedia) Zur Zulassung bedarf es weiterer Voraussetzungen, die ich jetzt nicht im einzelnen zitieren möchte.

Also bevor sie das nächste Mal zu einem Thema Stellung beziehen sollten sie sich entsprechend erkundigen. Das Steuerrecht ist nicht umsonst ein Bereich in dem sich BWLer und Juristen auf gleicher Augenhöhe gegenüber stehen. Sie sollten endlich begreifen, das es Volljurist heißt und nicht Einfachjurist.

Aber ihre Argumentationsketten sind in den meisten Fällen fehlerhaft, womit sie beweisen, das sie die Qualifikation für die Ausübung des Rechtsanwaltsberuf nicht besitzen. Daher auch nie eine Anwaltszulassung bekommen werden, also bedienen sich weiter an fremden Blumen und kuscheln mit dem Drucker.

unternehmensjurist, Donnerstag, 12. Juli 2007, 22:01
@spacevampir: wenn ich mich recht entsinne, darf ich als Rechtsanwalt meine Unterschrift auch unter fremde Steuererklärungen setzen, sprich meinen Mandanten steuerrechtlich beraten.

Macht halt nur niemand, weil man sich des Haftungsrisikos bewusst ist :).

Ich habe jedenfalls noch keinen Rechtsanwalt gesehen, der steuerrechtlich berät. Selbst wenn das Sachgebiete sind, mit denen der Rechtsanwalt tagtäglich zu tun hat, die Auskunft wird immer lauten: "Da müssen wir dringend noch einmal abschließend mit dem Steuerberater reden."

Noch wichtiger als bescheid wissen, ist zu wissen, wo man nicht bescheid weiß :).

spacevampir, Freitag, 13. Juli 2007, 10:16
Richtig, das dürfen sie. Aber wie sie auch richtig sagen, wird das niemand freiwillig tun. Weil das Haftungsrisiko ist nicht unerheblich.

Ich kenne einige Anwälte, die auch steuerrechtlich beraten. Diese Anwälte befinden sich aber alle auf dem Track nach den notwendigen zwei Jahren Berufserfahrung sich dem Steuerberaterexamen zu stellen.

lionel hutz, Freitag, 13. Juli 2007, 12:26
Man sollte sinnvollerweise unterscheiden zwischen dem was man kann und dem was man darf (wie bei Innen- und Außenverhältnis bei der Vollmacht). Rein vom Dürfen her darf ein RA fast alles (eigentlich nur Notare und Wirtschaftsprüfer haben ihm da was voraus). Trotzdem wird ein vernünftiger RA nicht alles machen, ob es nun Steuerberatung oder Strafverteidigung ist, wenn er nichts davon versteht.

Tatsache ist, dass sämtliche Rechtsberatung, die über banalste Gegenstände hinausgeht, Kenntnisse erfordert, die im Studium nicht erworben werden, sondern die man sich "on the job" aneignen muss. Was das Steuerrecht angeht, gilt dies für Kaufleute, Voll-, Dreiviertel- und Halbjuristen. Allenfalls Juristen oder Kaufleute, die Steuern als Wahlfach bzw. Schwerpunktbereich hatten, haben da vielleicht einen kleinen Startvorteil.

Eigentlich würde ich dem Autor dieses Blogs ja anraten, sich aufs Steuerrecht zu verlegen, da dies auf absehbare Zeit seine einzige Chance sein wird, Berufsträger zu werden (StB und WP sind auch für einen Wirtschaftsjuristen (FH) drin) - was ihm ja selbst als das Allheilmittel scheint und vermutlich tatsächlich Voraussetzung sein wird, in einer Kanzlei ansatzweise Karriere zu machen. Ich stimme aber spacevampir zu, dass die unglaubliche Naivität der Posts eher dagegen spricht, dass der Autor für so was in Frage kommt.

In jedem Fall würde ich aber dazu raten, sich nicht ständig auf die Schulter zu klopfen, was für tolle Hechte Dipl.-Wirtschaftsjuristen doch sind und zu lamentieren, dass man ihn eigentlich sogar rückwirkend zur Anwaltschaft zulassen müsste, sondern sich mal um sein fachliches Fortkommen zu bemühen. Einen erfolgreichen Anwalt macht nicht die Zulassungsurkunde aus, sondern das was er weiß.

Was speziell die Steuerberatung angeht, so kenne ich durchaus Kollegen ohne formale steuerliche Qualifikation auf deren Meinung ich sehr viel halte (und die auch dazu beraten) und umgekehrt Steuerberater, deren Äußerungen zu manchen Themen ausgemachter Schwachsinn sind. Das hat übrigens meist damit zu tun, dass auch das Steuerrecht inzwischen ein so weites Feld ist, dass es Experten für einzelne Bereiche gibt. Ein Feld-, Wald- und Wiesensteuerberater weiß zwar meist brilliant, ob sein Mandant sein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen kann, steigt aber komplett aus, wenn es z.B. um die Wechselwirkung von KStG, AStG, InvStG und irgendwelchen DBA geht. Der sich damit auskennt, wird aber vielleicht eher beim Arbeitszimmer mal was nachschlagen müssen!

Da ich annehmen muss, dass der Autor dieses Blogs keinerlei Vorstellung über die Tätigkeit eines StB hat, spricht dies einerseits schon gegen die Qualifikation von Dipl.-Wirtschaftsjuristen per se, zeigt aber andererseits, dass die im Artikel genannte Steuerberaterin die zum Ablegen des StB-Examens erforderlichen Kenntnisse offensichtlich zu 100% außerhalb dieses Studienganges erworben hat (jedenfalls wenn dieser mit dem des Blogautors vergleichbar war).

paralegal, Freitag, 13. Juli 2007, 14:24
Danke für den Hinweis. Ich werde mir das mit dem Steuerrecht überlegen. Im Moment bin ich ja noch Experte für M&A, aber man kann auch umsatteln. Hab von einigen ehemaligen Studienkollegen gehört, die ihr Rechtsgebiet nach Verlassen der Hochschule nochmal gewechselt haben.

rechtsanwaltsgehilfe, Freitag, 13. Juli 2007, 00:54
Wissen Sie jetzt, was ich mit dumm meine?

Was für ein Weltbild haben Sie? Sind für Sie nur Menschen etwas wert, die "wichtige" Beruf tragen ("Berufsträger")? Dann sind Sie ein schlechterer Mensch, als Sie es allen "Einfachjuristen" unterstellen.

Alle Menschen sind wertvoll. Auch in Anwaltskanzleien sind alle Mitarbeiter wertvoll. Was meinen Sie, was los wäre, wenn Ihre IT-Abteilung morgen geschlossen nach Hause geht? Oder alle Sekretärinnen nichts mehr tun? oder einfach alle Mülleimer nicht mehr geleert und die Klos nicht mehr geputzt werden.

jadjewski, Freitag, 13. Juli 2007, 10:29
> Alle Menschen sind wertvoll.
Auch der hiesiege Blogschreiber ist wertvoll, kann er doch immerhin als schlechtes Beispiel dienen.

Diesen Satz wollten Sie doch provozieren, rechtsanwaltsgehilfe, nicht wahr? Da, haben Sie ihn!

paralegal, Freitag, 13. Juli 2007, 14:18
Finden Sie nicht, dass Sie jedes Maß verlieren in Ihrer Frechheit?

rechtsanwaltsgehilfe, Samstag, 14. Juli 2007, 00:25
Ich will gar nichts provozieren. Auch niemanden beleidigen. Wenn man aber so ein dummes Zeug schreibt, dann sollte man das auch so benennen.

Erst einen auf armes unterdrücktes Hascherl machen und dann auf dickes "ich-lass-jetzt-auch-das-Licht-an"-dicke Hose – ich finde das unterirdisch.

Und: Partner sind bestimmt auch von den Schlangenmenschen des Chinesischen Nationalzirkus beeindruckt, diese aber auch weder zu Associates oder gar Partnern machen. Genausowenig wie Kopierertechniker.

fashushi, Freitag, 13. Juli 2007, 15:34
>>Und beweist wieder mal, das wir von der Ausbildung her den Einfachjuristen in ncihts nachstehen.<<

Naja, in Rechtschreibung vielleicht ein bisschen. Un tout petit peut, maybe.

rechtsanwaltsgehilfe, Samstag, 14. Juli 2007, 00:26
Zumal man hier ja sogar die Kommentarte editieren kann...

belfigor, Samstag, 14. Juli 2007, 04:24
fashushi, Sie sind obviously much more legal than para- ?
http://www.bg-stainach.asn-graz.ac.at/latein/NcI.htm
Diese Konstruktion heißt NcI (Nominativus cum Infinitivo)
Man hat euch nicht gezwungen, die Wahrheit zu sehen.