Die eigene Kanzlei
Wie ich bereits so manchesmal seufzend zu Protokoll gab, träume ich davon später meine eigene Kanzlei zu eröffnen. In Sachsenhausen, da lässt sich's auch nach Büroschluß gut leben. Wirtschaftsrecht, aber in kleinerem Umfang als hier in der Großkanzlei.

Was man dabei beachten muss, lerne ich zur Zeit im Fernkursus bei einem neuen Blogerkollegen.

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a.j., Donnerstag, 9. August 2007, 18:17
Blöd, dass das einem FH-Wirtschaftsjuristen nur für immer verwehrt bleiben wird.

kbn, Donnerstag, 9. August 2007, 19:15
Solange im Bundestag Hälfte Lehrer, Hälfte Anwälte sitzen.

Aber ich kann ja eine Zweigstelle in Sachsenhausen aufmachen, wenn der Kollege Wirtschaftsjurist die Arbeit macht.

flame_der echte, Freitag, 10. August 2007, 01:12
kbn, wischen Sie erst einmal die eigene Bude bevor sie andere zum Wischen einstellen.
Wenn der paralegal Sehnsüchte nach Selbständigkeit hegt, kann er auch genauso gut Immobilienmakler, Taxifahrer, Treppenliftverkäufer oder Versicherungsvertreter werden.
Man sollte Leute nicht von Ihrem Glück abhalten, aber mit dem bischen Sozialkompetenz das ich ich mir behalten habe, rate ich ab. Gar in Sachsenhausen, mein Gott wie primitiv und unüberlegt.
ER / Sie soll sich von nem Partner schwängern lassen [als alter Frauenversteher bin ich der Meinung der paraleagal ist ein kleine häßliche Tipse] und das beste bei rausholen.
Grüße F L A M E

@dem Sack der mir hier meinen Nick geklaut hat - Ich erwische dich !!

rechtsanwaltsgehilfe, Freitag, 10. August 2007, 22:26
@ flame_der echte:

Über paralegal: "mein Gott wie primitiv und unüberlegt"

und dann: "der paraleagal ist ein kleine häßliche Tipse"

Äh, ja, neh, is' klar!

rechtsanwaltsgehilfe, Freitag, 10. August 2007, 22:30
Ich tu jetzt mal so, als ob das hier kein Fake wäre
Also ich kenne eine Kanzlei im Großraum Frankfurt, da ist der Inhaber auch kein Rechtsanwalt, sondern "Vereidigter Buchprüfer und Rechtsbeistand", sowie Mitglied der Rechtsanwaltskammer. Und hat einen oder mehrere Anwälte angestellt.

Und Sachenshausen ist mir auch lieber als das Westend.

asche, Montag, 13. August 2007, 11:27
Ein Blick ins Gesetz erspart manches Geschwätz.

Manchmal hilft da schon Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeistand):

Bis etwa 1981 konnten Rechtsbeistände darüber hinaus für einzelne oder mehrere Rechtsgebiete eine Teilzulassung zur Rechtsbesorgung durch die Justizverwaltung erhalten, in Ausnahmefällen sogar eine Vollerlaubnis.

"Die Vollerlaubnisinhaber waren auf Antrag in die örtlich zuständige Rechtsanwaltskammer aufzunehmen und durften sich „Kammerbeistände“ nennen. Sie durften auch in Verhandlungen vor dem Amtsgericht auftreten."

ABER:

"Seit einer Gesetzesänderung darf heute nur noch eine Erlaubnis für bestimmte Rechtsgebiete erteilt werden. Eine solche Erlaubnis erhalten nach § 1 Rechtsberatungsgesetz ..."

Ergo: Kein Weg, den unsere paralegal beschreiten könnte, um an eine eigene Kanzlei zu kommen ....

Aber es bleibt ja immer noch die Möglichkeit, einen richtigen Abschluß zu machen (StB-Examen!) und dann eine MDP-Kanzlei zu eröffnen.

paralegal, Dienstag, 14. August 2007, 11:48
Sie vergessen mal wieder, das dass Gesetz geändert werden soll, dass schrieb ich doch neulich schon mal.

asche, Dienstag, 14. August 2007, 15:08
Nein, vergesse ich nicht:
Zum einen ist eine geplante oder diskutierte Gesetzesänderung nichts, auf dass man bauen oder die Zukunftsplanung ausrichten sollte.
Zum anderen wäre das dann ja ggfs. ein neuer Erlaubsnistatbestand. Der von "rechtsanwaltsgehilfe" angesprochene Weg steht nicht mehr offen, dies schien mir der Beitrag von "rechtsanwaltsgehilfe" aber (fälschlich) anzudeuten.

asche, Dienstag, 14. August 2007, 15:15
Vielleicht in etwas einfacheren Worten: Es ging mir nicht darum, ob man "irgendwann mal" "irgendwie" eine Rechtsberatungskanzlei eröffnen können mag, sondern darum, dass dies - anders als angedeutet - nicht (mehr) als Rechtsbeistand möglich ist.

paralegal, Dienstag, 14. August 2007, 15:18
Mit den Details beschäftige ich mich wenn es soweit ist!

rechtsanwaltsgehilfe, Mittwoch, 15. August 2007, 01:12
Ich habe nichts fälschlich angedeuete, sondern nur geschrieben, dass nicht-Rechtsanwälte eine (Rechtsanwalts-)Kanzlei besitzen/führen/gründen konnten. Wo doch Ihr "Einfachjuristen" immer behauptet, dass ginge nicht. Nie.

Schau'n wir einfach mal. was Europa uns noch so bringt, vielleicht kann dann paralegal nach der Babypause sich doch noch verselbständigen...

asche, Mittwoch, 15. August 2007, 04:03
Die Betonung auf "konnten" vermisste ich. Wie bereits indiziert, dies mag an meiner Lesart liegen. So oder so bleibe ich dabei: Warum sollte paralegal babys werfen und auf die Zukunft hoffen, wenn sie auf ehrliche Weise eine eigene Kanzlei als StBin eröffnen könnte? Echtes Examen, echte Kanzlei, echte eigene Mandate und echte eigene Angestellte, was will paralegal mehr?

paralegal, Mittwoch, 15. August 2007, 12:15
Heißt "StBin" Steuerberaterin? Wenn ja: Das hab ich mir noch nie überlegt, auch weil ich eigentlich ncihts mit Steuerecht zu tun habe.

Wir hatten zwar in einer Vorlesung auch einen Überblick beim Steuerrecht bekommen, aber ich glaube nicht, dass das schon für die Prüfung reichen würde. Kann sein, aber wenn dann würde ich selbst wollen, das ich da nochmal einen Vorberietungskurs mache, nur um mich sicherer zu fühlen.

unternehmensjurist, Mittwoch, 15. August 2007, 21:18
*gähn*

meistereder, Mittwoch, 15. August 2007, 23:41
Gäähhh - fake ... - hhhhn

rechtsanwaltsgehilfe, Donnerstag, 16. August 2007, 22:50
Bei dieser Antwort komme ich wieder ins Grübeln:
* Welches Produkt kann man guerilliamarketingtechnisch mit so einem Blog blos bewerben?
* Habe ich mit elf oder mit zwölf gewußt, das StBin eine gängige Abkürzung für das Wort Steuerberaterin ist, ohne aus eine Familie mit Anwälten und Steuerberatern zu kommen?
* Als ich für die Abizeitung gefragt wurde, welchen Beruf ich einmal ergreiffen wolle, und ich antwortete "Steuerberater und Wirtscgaftsprüfer, Partnner in einer internationlaen MDP-Kanzlei" (ok, MDP habe ich damals noch nicht gewußt), wußte ich da nicht schon ob der zwei Alternativen Ausbildungswege (Finanzamt/BWL- oder Jura-Studium + Steuerberaterexamen) und der Wahrscheinlichkeit des Bestehens trotz monatelanger Vorbereitung?

Aber nachdem ich in einem anderen Blog, das es der Aussage der Betreiberin nach wegen mir seit heute nicht mehr gibt, interessante Ansichten kennengelernt habe (wenn jemand anderer Meinung ist, dann muss er selektiv wahrnehmen, ein Claquer sein, das Alter-Ego von jemand ganz anderem oder wenigstens lügen), vielleicht ist sie wirklich 23, kommt aus einem behüteten lehrerhaushalt und hat einfach gar keine Ahnung von der Welt.

Wer weiß?

meistereder, Freitag, 17. August 2007, 09:14
Da komme ich wiederum ins Grübeln:
Wie steht es um die Großkanzleien, die in Anspruch nehmen, gleichsam in der Ivory-Class zu spielen, dass sie solche Mitarbeiter einstellen? Am Geld sollte es nicht liegen bei Stundensätzen auf Einnahmenseite zwischen 250 und 700 Euro für Rechtsanwälte. Nein, das hat System: Durch die Beschäftigung von Leuten wie paralegal soll die nervliche und tatsächliche Belastbarkeit der jungen Associates einer dauerhaften Überprüfung unterzogen werden. Denn wer das aushält, der hat das Zeug zum Partner!

setrok, Dienstag, 21. August 2007, 11:19
Hier übrigens der Entwurf zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG):

http://dip.bundestag.de/btd/16/036/1603655.pdf

setrok, Mittwoch, 22. August 2007, 11:22
(also das Gesetz, das das Rechtsberatungsgesetz ablösen soll)

paralegal, Mittwoch, 22. August 2007, 16:00
Aber ob das gesetz auch wirklich so vom Bundespräsident entschieden werden wird?

meistereder, Mittwoch, 22. August 2007, 17:37
Der Bundespräsident ist dafür nicht zuständig. Das macht im Fall des RDG der Polizeipräsident von Sachsen-Anhalt.

setrok, Mittwoch, 22. August 2007, 18:20
Den Gesetzgebungsprozess habe ich bisher nicht so intensiv verfolgt. Ist es schon soweit, dass der Bundespräsident über die Ausfertigung entscheiden muss? Der Rechtsausschuss (des Bundestags) hat schon beraten, aber mir ist noch nicht mal eine Beschlussempfehlung bekannt.

unternehmensjurist, Donnerstag, 23. August 2007, 21:27
@meistereder: oder sein Stellvertreter. Ist ja gerade Urlaubszeit.

meistereder, Freitag, 24. August 2007, 01:50
@unternehmensjurist

Verzeihen Sie bitte, ich möchte nicht pedantisch sein, aber das stimmt so nicht ganz: Der Stellvertreter des Polizeipräsidenten hat nur Gesamtentscheidungsbefugnis mit einem Justizwachtmeister des Verwaltungsgerichtshofs Kassel zusammen. Das haben die Hessen im Bundesrat in den Einigungsvertrag schreiben lassen. Diese Regelung soll sich aber im Rahmen der Föderalismusreform wieder ändern.

unternehmensjurist, Freitag, 24. August 2007, 10:10
:-D