Belästigung am Arbeitsplatz?
Ich hätte nie gedacht, das sowas auch in einer Großkanzlei vorkommt, aber jetzt muss ich wohl den Tatsachen ins Auge sehen: Grade ist eine Kollegin ziemlich aufgelöst bei mir ins Zimmer gelaufen. Mein "Beisitzer" (so nannte Laschen-Louie ihn mal an einem seiner guten Tage) ist den ganzen Vormittag unterwegs, also konnten wir die Tür zumachen und hoffen, das niemand grade was farbiges drucken muss.

Die Kollegin arbeitet für einen relativ jungen Associate als "Legal Assistant", in rein deutschen Kanzleien würde man wohl Sekretärin sagen. Nicht nur für ihn, aber er ist einer von dreien, die sie versorgt. Die anderen beiden sind "harmlos", im Grunde große Kinder, die selbst tippen, selbst telefonieren, selbst Kaffee holen, also eigentlich nur laut Telefonverzeichnis etwas mit ihr zu tun haben.

Der dritte im Bunde ist da ganz anders. Schon häufiger hat er Postits an ihrem Monitor befestigt mit Komplimenten drauf. Nac dem Betriebsausflug (von dem ich später nochmal was schreiben werde) hat er ihr dann gesagt, das er ihre Qualitäten erkannt hat. Was auch immer das heißen sollte.

Und heute dann hat er ihr in der Teeküche einen Klaps auf den Hintern gegeben. Ohne Vorwarnung, einfach so. Und gegrinst.

Jetzt weiß sie nicht, was sie machen soll. Weil ich ihr auf Anhieb auch keine schlaue Antwort geben konnte, wollte ich die Sache mal hier im Blog ansprechen. Vielleicht kennt sich ja jemand aus.

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janner, Dienstag, 14. August 2007, 12:57
Hmm...
Wenn man jetzt doch bloß rechtliche Grundkenntnisse hätte...

mcneubert, Dienstag, 14. August 2007, 14:17
@ janner
gemein

aber mal was anderes - die Associates in einer Großbude tippen selbst?

paralegal, Dienstag, 14. August 2007, 15:19
Ja, diktiert wird hier sehr wenig. Manchmal bei Due Diligences (ein L, weiß ich jetzt, hihi).

latita, Dienstag, 14. August 2007, 23:18
hi,
ich würde vorschlagen, dass sich die Kollegin mal an die Frauenbeauftragte/Gleichstellungsbeauftragte wendet. Da anscheinend sehr viele/mehr Männer dort arbeiten, muss es ja diese Stelle geben.
Und mit dieser dann vielleicht zum Chef.

Ob es sich lohnt dem Kollegen eine zu watschen... bzw. zu sagen er soll das lassen weiß ich nicht... ich würd erst mal zu der FB gehen

mcneubert, Mittwoch, 15. August 2007, 01:02
Ja, klar - viel Spaß bei der Suche nach einer FB oder so in einer Anwaltskanzlei....

So ein Associate kann normalerweise einiges ab und wird es schon überleben, wenn man ihm deutlich sagt, dass er seine Finger gefälligst vom Arsch lassen soll... Und wenn das nicht hilft, kann man immer noch "aktiv" werden.

rechtsanwaltsgehilfe, Mittwoch, 15. August 2007, 01:20
Ich denke auch, dass man erst mal selbst versuchen sollte dem anderen klar zu machen, dass man das nicht möchte. Manche Associates halten das oben beschriebene für einen Flirt.

Wenn das nicht funktioniert, würde ich bei einer kleineren Großbude mit der/dem Bürovorsteher/in reden, bei einer richtigen Großbude mit der HR-Abteilung.

Ich kenne einen Ex-Associate, der es lustig fand, einem IT-Kollegen die Geldbörse von Schreibtisch zu mopsen (nicht zu stehlen) und dass auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht unterlies und einen weiteren Ex-Associate, der seiner Meinung nach nur locker mit den Sekretärinnen gesprochen hat. Er redet halt mit Händen und Füssen. Und manchmal anscheinend mit seiner zunge in fremden Mündern. War aber nicht sexuell gemeint.

latita, Mittwoch, 15. August 2007, 23:28
Mal ne Frage: Was ist, wenn sie sich selbst wehrt und der fängt an sie überall schlecht zu machen? Lügen zu verbreiten?
So wie sich das in den "Law"-Blogs rausliest ist das eher eine Männerdomäne... da wird dem doch wohl eher noch auf die Schulter geklopft... oder?

zeitungsleser, Donnerstag, 16. August 2007, 01:40
Erster Gedanke:
Beim nächsten Mal erstmal SOFORT eine Ohrfeige verteilen. So das es richtig klatscht und der Abdruck einige Zeit zu sehen bleibt. Der Übeltäter wird die Botschaft verstehen.

Zweiter Gedanke:
VorgesetztE? Betriebsrat? Arbeitsgericht? Neue Firma?

Dritter Gedanke:
Bei ausreichend Selbstbewußtsein, direktes Gespräch suchen.

Tja ...

blade1985, Donnerstag, 16. August 2007, 13:04
Würde mich interessieren, wieviele Anwälte hier kommentieren... Jedenfalls halte ich die Sache mit der Ohrfeige für keine gute Idee, wenn der Associate halbwegs was drauf hat, hätte sie sofort eine Strafsache wegen Körperverletzung laufen... Und diejenigen, die jetzt schreien, dass sei Notwehr, denen sei gesagt, dass der für eine Notwehr erforderliche Angriff gegenwärtig sein muss, d.h. nicht schon beendet sein darf. Bei einem Klaps müsste sie sich also gleichzeitg wehren, das ist nur schwer möglich. Auch würde ich bei der Gebotenheit der Notwehr Probleme sehen.
Also: KEINE Ohrfeige, lieber verbal oder auf dem "Dienstweg".

rechtsanwaltsgehilfe, Donnerstag, 16. August 2007, 22:37
Wieder einer, der keine praktische Anhnung hat. Wenn ein Mann eine Frau anzeigt, weil sie ihm eine Ohrfeige gegeben hat, und die Frau dann aussagt, dass sie nur sein Gegrapsche abwehrte, na wer wird wohl statistisch signifikant den Kürzeren ziehen. Richtig. Solange es nicht zum Notwherexzess (mit dem Baseballschläger auf den am Boden liegenden bewußtlosen Mann einschlagen) kommt gewinnt immer die Frau.

zeitungsleser, Freitag, 17. August 2007, 00:04
Ich kann mir es zugegebener Maßen auch kaum vorstellen, dass er klagen würde. Schließlich war es simpelste: Aktion - Reaktion. Er weiß also wofür er die Ohrfeige bekommen hat.

Unter "chauvinistischen" Gesichtspunkt würde ich einen Mann auch nicht mehr ernst nehmen können, der eine Frau nach einer sexuellen Belästigung für einen Ohrfeige verklagt! ;)

PS: Ich bin richtigerweise kein Anwalt, habe also keine wirkliche Ahnung.

blade1985, Freitag, 17. August 2007, 09:40
nunja... Zweimal erlebt hab ichs schon, zwar nicht persönlich, aber in den Akten. Der Punkt ist folgender: Wenn die Ohrfeige stark genug ist, eine Körperverletzung darzustellen, so wie es hier teilweise gefordert wird, dann geht es nicht darum, warum sie das getan hat (das ist nur bei der Frage der Notwehr interessant, die diese Ohrfeige aber eindeutig nicht darstellt); es geht darum, dass dies in der Rechtsordnung nicht gewünscht ist, es gibt andere Mittel, sich dagegen zu wehren.
Natürlich ist das noch eine Frage der Beweisbarkeit und eine Frage des Staatsanwalts... Wie gesagt, ich kenne zwei Fälle. Einen hat der StA eingestellt, ein anderer, befreundeter hat die Sache angeklagt. Und ich würde es, genau wie einige Freunde in meinem LG-Bezirk, eine gewisse Nachweisbarkeit vorausgesetzt, genauso machen.

zimmer 101, Donnerstag, 16. August 2007, 19:52
Warum ging "zurückgrinsen" jetzt nochmal nicht?

rechtsanwaltsgehilfe, Donnerstag, 16. August 2007, 22:38
Dann aber unbedingt vorher auch noch einen klaps auf den po geben. Leider trauen sich das die meisten nicht.

shil, Freitag, 17. August 2007, 00:41
Warum nicht die gleiche Methode bei dem Herren anwenden? Oder mal ganz frech sagen: Das sie sich ihrer "Qualitäten" sicher ist. Und das sie keine Wert auf eine mauelle Kontrolle, seinerseits legt. Wenn er mit ihr reden möchte, dann bitte nur noch auf einer sachlichen Ebene.

Die Strafanzeige wegen der Ohrfeige wäre auch ehrlich gesagt sehr lächerlich. Das würde keine Körperverletzung darstellen... Natürlich gibt es dazu auch eine Gegenmeinung

frosch.koenigin, Dienstag, 21. August 2007, 03:36
Sind Sie ihm denn so abgeneigt? Nun gut, man kann ja wirklich noch nicht absehen, wie die Karriere eines jungen Associates verläuft. Es kann ja auch alles ganz schnell vorbei sein. Von daher ist es wohl besser, von Intimitäten momentan Abstand zu nehmen. Man kann so schnell seinen guten Ruf verlieren.
Anders natürlich bei dem älteren (Senior?) Associate. Auch wenn er die Rechnung nicht bezahlt hat, sollten Sie sich den warm halten.
Denn wie wusste schon Knigge: "Das Gefühl der Schutzbedürftigkeit und die Überzeugung, daß der Mann ein Wesen sein müsse, das fähig ist, diesen Schutz zu verleihn, ist von der Natur auch den Frauen eingepflanzt, die Stärke und Entschlossenheit genug haben, sich selbst zu schützen." Irgendwann wollen Sie doch auch mal raus aus Ihrem Keller und das Leben genießen.
Und da frage ich Sie ganz direkt von Frau zu Frau: Welche Möglichkeiten bleiben uns denn sonst noch?

jadjewski, Dienstag, 21. August 2007, 10:36
Die Antwort findet sich immer Mittwochs, 22:00 auf VOX. Boston Legal.

Und damit ist auch klar, für welches Produkt hier viralgemarketingt wird.

smarti, Donnerstag, 8. November 2007, 14:55
*boah!* da geht mir die Hutschnur hoch! So einen A** hatte ich auch schonmal zum Chef. Danke. Bedient. Ich war in der selben Situation wie sie. Wußte auch nicht was tun, also hab gesehen dass ich da weg kam...

justusp, Freitag, 11. Juli 2008, 13:45
Toll wie Juristen über sowas diskutieren!
"zur Frauenbeauftragten" "Betriebsrat" "Ohrfeige" "Verklagen" "Notwehr".

...mal ehrlich der Associate scheint ein frustrierter Typ zu sein. Arschgrapschen ist sicher nicht schön, aber der Arsch fällt nicht gleich beim ersten Mal ab. Wenn er es nach dem ersten Mal nicht begriffen hat, dass Arschgrapschen keine Form locker-freundlichen Umgangs unter Mitarbeitern ist, ändert sich das natürlich.

werwr, Samstag, 6. Juni 2009, 04:30
JA JA.... Juristen haben es ja sooooooooooo schwer.

Ich stehe in enger beziehung zu einem informatiker, ingenieur und einen juristen. der informatiker kann programmieren, der ingenieur ist fachmann in seinem bereich, kann die unmöglichsten dinge berechnen.

Der jurist, ganz erhlich ?!? ist eigentlich ein vertiebsman :) nur sprachlich etwas überlegen, das Know-How seitens des Fachgebietes ist bei den praktikern wesentlich höher.

Der jurist liest. Es tut mir leid außer basiswissen und rethorik ist da nicht viel :), ersetzbar, ganz einfach. ein konzern der geld sparen will, spart nicht an seinen praktikern .. nein juristen, wirtschaftsprüfer etc. kommen dann von extern, besonders in produktionsbetrieben.

Das studium ist in keister weise schwerer als andere fachrichtungen, jemand der sprachlich fit ist und gut auswendig lernen kann für den ist das "kein" problem, soll der mal elektrotechnik studieren :), ich lach mich tot.

das studium ist nichts für denker. sondern für pauker.
Jeder kennt das, auswendig lernen vor der prüfung, prüfung schreiben, "vergesen". So läuft größstenteils das komplette studium der juristen ab. am ende viel zerstreutes wissen, die praxis allerdings könnte auf jedenfall von einem eingearbeiteten wirtschafts- oder volljuristen (im wirt. bereich)ausgeführt werden. denn die praxis fehlt beiden.

Ach ja, die ref. zeit, man man man, glaubt es mir, ein prakikum, eines wirt. juristen ist meistens mit einm wesentlich
höheren mehrwert verbunden.


volljuristen werden meistens besser bezahl, nicht weil die qauli besser ist, nein, durch das langweilige studium (NUR theorie) ist die anzahl der studenten geringer. wenn angebot < nachfrage steigt der preis ...

jeder "bauer" der in eine tätigkeit eingearbeitet wird, kann diese, wie gut hängt vom Bauer und der weiteren qualifizierung ab.


wenn alle ehrlich sind, dann bekomme ich sicherlich größstenteils recht. -- > außer gemeker von den juristen.

die emai sollte mit sicherjeit niemanden beleidigen, ich will auch niemanden zu nahe treten.
"bauer" ist nur bildlich gemeint, ich habe natürlich nichts gegen bauern!

P.s. ich bin kein wirt. jur. und auch kein voll jur.


jeder soll sein bestes geben


alles gute